23.01.2026 - Tags:

Kleine Einwirkungen – große Auswirkungen: Deregulierung der Gentechnik in Europa

Es ist in der Vorweihnachtszeit fast untergegangen, aber von enormer Tragweite:
Die VerhandlerInnen von Europaparlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission (Trilog) haben sich am 4. Dezember 2025 vorläufig auf neue Regelungen der Gentechnik in Europa geeinigt. Demnach sollen die bestehenden Regeln deutlich gelockert werden. Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten sind, wird aufgeweicht und Patente auf solche Pflanzen werden erlaubt. Nun müssen EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten noch darüber abstimmen, ob der Kompromiss Gesetz werden soll. Wir möchten über den Sachverhalt informieren.


Hoffnungen und Risiken

Die Befürworter heben hervor, dass damit die Möglichkeit geschaffen wird, schneller neue Pflanzensorten zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen den Klimawandel sind und weniger Düngemittel oder Pestizide erfordern. Die Kritiker befürchten eine unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen mit unkalkulierbaren Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft und bezweifeln, dass der versprochene Nutzen eintreten wird. Zudem wird das mögliche Patent auf Saatgut sehr kritisch gesehen und eine weitere Konzentration der Züchtung in große Konzerne mit viel Macht befürchtet. 


Züchtungsmethoden und Kennzeichnungspflichten

Der Sachverhalt ist komplex. Entscheidend ist, welche Züchtungsmethode von der EU als gentechnische Methode angesehen wird. Genau hier soll es eine Veränderung geben. Bislang ist der Einsatz der sogenannten Genschere (CRSIPR/Cas) als gentechnische Veränderung eingestuft und damit kennzeichnungspflichtig. In Zukunft sollen Pflanzen, deren Erbgut mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT), also beispielsweise der Genschere, an höchstens 20 Stellen jeweils bis zu 20mal geändert wurde (NGT, Kategorie 1) und in die kein fremdes Erbgut eingebracht wurde als gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen gelten. Einzige Ausnahmen: Sie sind herbizidresistent oder produzieren Insektizide. Die Begründung ist, dass diese Veränderung auch mittels konventioneller Züchtung erfolgen könnte (was logischerweise sehr viel länger dauert). Pflanzen der Kategorie 1 brauchen keine Zulassung, ihr Risiko für Mensch, Tier und Umwelt muss nicht untersucht werden, es gibt keine Regeln für eine Koexistenz mit ökologischer und gentechnikfreier Land- und Lebensmittelwirtschaft. Lediglich das Saatgut muss gekennzeichnet werden. Dies würde für etwa 94 Prozent aller NGT-Pflanzen gelten, an denen derzeit in Laboren gearbeitet wird. In der weiteren Lebensmittelkette, also gegenüber verarbeitenden Unternehmen, Handel und den VerbraucherInnen, gibt es keine Kennzeichnungspflichten. Sie alle wissen also nicht, ob sie mit NGT 1-Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte vor sich haben. Damit gäbe es keine Wahlfreiheit mehr.

Nur für die 6 Prozent Pflanzen, deren Erbgut mit NGT noch stärker verändert wurde oder in die Erbgut anderer Arten eingefügt wurde, sollen strengere Regeln gelten (NGT, Kategorie 2). Sie müssen weiterhin zugelassen und gekennzeichnet werden. Auch dürfen die Mitgliedstaaten deren Anbau ausschließen oder Koexistenzregeln erlassen.
Koexistenz bedeutet, dass Anbauverfahren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen arbeiten, und solche, die es nicht tun, nebeneinander existieren können. Dazu bedarf es gesetzlicher Regelungen, die mit Haftung und dergleichen zu tun haben.
Der Einsatz von Saatgut der NGT-1 Pflanzen soll in der ökologischen Landwirtschaft nicht erlaubt sein. Ökologisches Erzeugnisse bleiben damit frei von Gentechnik. Dies ist eine gute Nachricht.

Es gibt noch weitere umstrittene Züchtungsmethoden außerhalb der Gentechnik: Mutationszüchtungen, CMS-Technik (Protoplastenfusion), Hybridzüchtung. Eine Kennzeichnungspflicht hieraus erzeugter Pflanzen und Lebensmittel besteht nicht. Alle diese Methoden sind auch im ökologischen Landbau zugelassen, bei Bioland und anderen Verbänden allerdings nur teilweise.


Unsere Position

Die Frage, die uns vom Gut Paulinenwäldchen beschäftigt, ist: Was passiert wirklich, wenn wir in den Bauplan eines Erbgutes in dieser Form eingreifen? Welche Risiken birgt das ganze Verfahren? Die Antwort ist einfach: Wir wissen es nicht! Wie genau sich die veränderten Gene letztendlich zusammenfügen, welche Auswirkungen es auf zukünftige Pflanzen-Generationen hat und ob es zu unerwünschten Eigenschaften oder Nebeneffekten führen kann, ist in der Forschung noch lange nicht geklärt. Was wir aber wissen ist, dass in allen Ländern, in denen lockerer mit der Gentechnik umgegangen wird, es eher Probleme durch Wirkungsverlust und Auskreuzung gibt.
Wir sind auch ausdrücklich gegen eine zu große Macht und steigende Abhängigkeit von großen Konzernen. Die Züchtung und Landwirtschaft müssen vielfältig bleiben können! Dazu braucht es Transparenz und Kennzeichnungspflichten! Zudem halten wir es für absolut notwendig, dass es definierte Zulassungsverfahren und Überprüfungen gibt!
Absolut bemerkenswert finden wir, dass die Deregulierung der Gentechnik gegen den Willen der Menschen durchgesetzt werden soll! Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und in großen Teilen von Europa und gar weltweit lehnen Gentechnik auf Acker und Teller ab und wünschen sich zumindest eine Wahlfreiheit und damit Kennzeichnungspflicht.
Daher sind die nächsten Monate vor der Entscheidung des EU-Parlamentes und der Mitgliedsstatten sehr entscheidend. Je mehr Widerstand es gibt, je größer die Proteste werden, desto höher sind die Chancen, dass die geplanten gesetzlichen Änderungen so nicht in Kraft treten werden! 

Quellen:
https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/eu-plan-gentechnik-im-essen-verstecken
https://www.bioland.de/aktuelles/neues/news-und-pressemitteilungen
https://www.demeter.de/biodynamisches/zuechtung/pflanzen/methoden

Ein immer noch aktueller Artikel des Bioland-Fachmagazin zum Thema:  Nebelkerze neue Gentechniken


 

 

 

 

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